Ungehindert teilhaben...
das ist das Recht aller Menschen
begründet in der Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2009 - geltendes Recht auch in Deutschland
Als gemeinnütziger Verein stehen wir für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Gemeint sind alle Bürgerinnen und Bürger. Ebenso wie die hier Genesung und Erholung suchenden Gäste.
Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller am öffentlichen Leben im Sinne der Inklusion.
Teilhabe für Alle !
Abbau von Barrieren ist die Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, dieses Ziel ist auch in Bad Camberg noch lange nicht erreicht.
Partizipation - Bürgerbeteiligung
Partizipation bedeutet die Möglichkeit, sich am gesellschaftlichen Gestaltungs- und Aushandlungsprozess zu beteiligen
Netzwerke - Selbsthilfe - Kontakte
"Gemeinsam geht es leichter!" Unterstützung erfahren macht stark.
Ausgewählte Links
Das Internet bietet eine Vielzahl von hilfreichen Handreichungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.