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Mitgliederversammlung 2024

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

am Dienstag, den 23. April 2024, 19:00 Uhr

Kurhaus, Clubraum

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

hiermit laden wir Sie herzlich zur  

JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG  MIT  NEUWAHL

des Vorstandes ein. Wir möchten mit Ihnen die Arbeit des vergangenen Jahres erörtern und aktuelle Sachstände vorstellen. Gerne erwarten wir Ihre Fragen und Anregungen zur Arbeit unseres Vereins.

In dieser Mitgliederversammlung findet turnusgemäß die Wahl eines neuen Vorstands statt.
Zu wählen sind der fünfköpfige geschäftsführende Vorstand und die neuen Beisitzer aus verschiedenen Bereichen. Über Ihre Bereitschaft eine Rolle im Vorstand zu übernehmen, freuen wir uns sehr. Um die Arbeit des Vereins effektiver gestalten zu können, schlagen außerdem wir die Bildung verschiedener Ausschüsse vor und laden Sie dazu ebenfalls herzlich ein.

Für die Versammlung schlagen wir folgende TAGESORDNUNG vor:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Protokoll der MV vom 23. 3. 2023

    – wurde bereits in 2023 verschickt und wird zur Erinnerung an die Einladung angehängt

3. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum März 2023 bis März 2024

4. Kassenbericht für 01.01.2023 bis 31.12.2023

5. Kassenprüfbericht für 2023

6. Aussprache zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes

7. Neuwahlen des Vorstands in allen Positionen

    - der/ die 1. Vorsitzende

    - zwei stellvertretende Vorsitzende

    - der/die Schriftführer/in

    - der/ die Kassenwart/in

    - mindestens zwei Beisitzer/innen

8. Neuwahl von zwei Kassenprüfer/innen

9. Antrag auf Satzungsergänzung (s. Anlage)

10.   Anregungen, Vorschläge und Anträge zur weiteren Arbeit

11.   Termine

12.   Verschiedenes

          

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schlösser - 1. Vorsitzender

 

– Anlage –

  – Anlage zum Einladungsschreiben des Vereins Kurstadt Bad Camberg barrierefrei e.V.

vom 23. März 2024 –

Die Mitgliederversammlung vom 23. April 2024 möge folgende

Satzungsergänzung zu Artikel 5 (Mitgliedschaft) beschließen:

 

Vorsitzende, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben, können nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstands zu Ehrenvorsitzenden des Vereins ernannt werden.

Mitglieder, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Ernennungen erfolgen durch die Mitgliederversammlung.

Ehrenvorsitzende sowie Ehrenmitglieder werden beitragsfrei gestellt.

Bei gravierendem Fehlverhalten gegen die in der Präambel definierten Ziele des Vereins können Ehrenvorsitz und Ehrenmitgliedschaft durch Beschluss der Mitgliederversammlung aberkannt werden.

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