Hier geht nichts ...

so hatten wir dieses Bild in unserem Flyer überschrieben.

 

 

 

 

 Hier geht etwas ...

... denn der Fußgängersteg zwischen städtischem Freibad und Pfortenwiesen wurde inzwischen vollständig erneuert und ist nun barrierefrei begehbar und befahrbar.


Wussten Sie schon ...

… dass alle Ampelanlagen an der B8 im Stadtgebiet inzwischen mit akustischen Signalen für sehbehinderte Personen ausgestattet sind? An einem gesonderten Schalter unter der gelben Ruftaste lässt sich das akustische Signal zuschalten. An allen Fußgängerüberwegen sind dort zudem Bürgersteigkanten abgesenkt und helle Pflasterprofile für Menschen mit Sehbehinderungen verlegt.



Wussten Sie schon ...

… dass in der Katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul eine Induktionsschleife für Hörgeräteträger_innen unter den vorderen Bankreihen für einen ungestörten direkten Empfang der gottesdienstlichen Ansprachen sorgt? Lassen Sie sich durch Ihren Hörgerate-Akustiker beraten, wie induktiver Empfang mit Ihrem Hörgerät möglich ist.


Wussten Sie schon ...

… dass eine mobile Höranlage aus Funkmikrofon und zehn Einzelempfängern mit Ein-Ohr-Hörer oder Induktionsschleife für Hörgeräteträger im neuen Informationsbüro der städtischen Kurverwaltung kostenlos ausgeliehen werden kann? In Räumlichkeiten ohne Verstärkeranlage oder bei fußläufigen Veranstaltungen im Freien – z.B. während der Stadtführungen – können Personen mit Hörproblemen so stressfrei teilnehmen.


Wussten Sie schon ...

... dass der Zugang zur Kreuzkapelle oder zur evangelischen Kirche barrierefrei möglich ist? Eine mobile Rampe sorgt dafür! Einige Kirchen und öffentliche Gebäude haben sich inzwischen für diese Lösung zur Erreichung von Barrierefreiheit entschieden, werden weitere nachziehen?


Wussten Sie schon ...

… dass das städtische Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Menschen mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen ihrer Mobilität ausstellen kann?

 

 

 

Auch ohne einen Behindertenausweis mit dem Kennzeichen aG (außerordentliche Gehbehinderung) erhalten Sie bei Bedarf eine Befugnis, vorübergehend dort zu parken, wo es ansonsten nicht erlaubt ist. Sehen Sie Beispiele für die verschiedenen Ausnahmgenhmigungen hier. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin für genauere Informationen (Tel. 202311).



Wussten Sie schon ...

... dass das städtische Ordnungsamt bei Veranstaltungen im innerstädtischen Bereich Parkplätze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen ausweist?

Die Parkplätze befinden sich unter anderem vor dem Alten Rathaus.

Erstmals wurden Parkplätze beim Herbstmarkt und den Tagen der Gesundheit ausgewiesen.


Wussten Sie schon ...

... dass "Der Barriere-Checker" eine Checkliste ist, mit dessen Hilfe Sie Veranstaltungen barrierefrei planen und durchführen können?

Bernd Schlösser stellte die Broschüre "Der Barriere-Cheker" des PARITÄTISCHEN Hessen erstmals in der Vereinsvertretersitzung der Kernstadt am 09.11.2016 vor. Die Anwesenden konnten Inhalte der Handreichung kennenlernen; allen Vereinen wurde sie mit dem Protokoll der Veranstaltung zur Verfügung gestellt und für die Planung empfohlen. 

Die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen setzt eine innere und äußere Haltung voraus, gelingt also nicht ohne nachdrückliche, überzeugende und Beteiligung vieler Köpfe, Herzen und Hände. Wichtiger als Geld ist eine „Barriere-Checkliste“, deren Beachtung das Kennen der Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen voraussetzt.